Puder 29 (Bony-Jodi)

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Zusammensetzung: Bony-Jodi besteht u.A. aus: Doxycycline hyclat, Amoxycilline trihydrat und Colistinesulfat, ferner aus B-Vitamine und Energieträger.

Bony-Jodi ist geeignet um eingesetzt zu werden in Fällen wobei das Adenocoli-Syndrom festgestellt ist mit dem Ziel die Coli-Infektionen zu bekämpfen, wie auch die secundaire Infektionen die auftreten können bei dem Adenocoli-Syndroom. Zu denken wäre hierbei an eine starke Zunahme der Streptococcen.

Colistinesulfat hat auch eine Wirkung gegen Salmonella Typhimurium var. Copenhagen, so wie diese bei Posttauben auftreten kann.Doxycyclinehyclat wirkt gegen eine grosse Zahl der bei Tauben vorkommenden Luftwegekrankheiten wie (u.A) Ornithose verursacht durch Chlamydiae.

Anwendung: 10 Gramm pro Kilo Futter während 7 Tagen. Bei Anwendung über dem Futter kann es mit dem Futter verklebt werden mit (zum Beispiel) Barleans, Bony-Omega-3-Öl, Knoblauch-Öl, u.Ä.Das Grit muss während das kuren aus dem Schlag entfernt werden.Wegen der mässigen löslichkeit ist Anwendung über dem Trinkwasser nicht zu empfehlen.1 abgestrichener Masslöffel ist ungefähr 10 Gramm Puder.Bony-Jodi ist auch erhältlich als Kapseln für die individuelle Behandlung von Tauben.

Bei der Anwendung von einem Antibakteriëllen Mittel ist es zu empfehlen auch Probiotica (zum Beispiel: Bony-Probiotica) an zu wenden während der Kur bis einige Wochen dan

ach, um die Darmflora die immer unter solche Mittel zu leiden hat sich schneller erhohlen

zu lassen.
Diese Probiotica können eventuell zusammen mit Bony-SGR gegeben werden.

Warnungen:

  1. Nicht anwenden bei Speisetauben.

  2. Nicht anwenden mit andere antibakteriëlle oder antiparasitäre Mittel.

 

Auf Rezept erhältlich in Dosen zu 100 und 200 Gramm.

Beachten Sie die Allgemeine Bemerkungen zu Magistrale Tierarznei-mittel.

Aufbewahrung: Trocken und bei Zimmertemperatur. Mediziniertes Futter/Trinkwasser sofort benutzen. Vor dem Zugriff durch Kinder schützen.

Allgemeine Bemerkungen zu Magistrale Tierarznei-mittel:
Als Magistrale Tierarzneimittel verstehen wir die Tierarzneimittel die ein Tierarzt selber hergestellt werden dürfen. In den Niederlanden müssen Tierarzneimittel registriert sein, die bekannte “Reg.NL.” Registrierte Mittel sind registriert um angewendet zu werden für eine oder mehrere bestimmte Tierarten. Wenn gegen eine Krankheit bei Tauben kein registiertes Tierarzneimittel für Tauben zur Verfügung steht, muss ein Tierarzt überprüfen ob es für eine andere Tierart als Tauben ein für eine andere Tierart registriertes Tierarzneimittel gibt dass er eventuell auch einstetzen kann für die Behandlung der Krankheit bei der Taube. Wenn es gegen die Krankheit die der Tierarzt behandeln möchte kein registriertes Tierarzneitmittel für Tauben verfügbar ist und es ist ebenfalls kein für eine ander Tierart geregistriertes Tierarzneimittel verfügbar dass eimgesetzt werden könnte, dann muss der Tierarzt überprüfen ob es ein bei Menschen anzu wendenden Arzneimittel gibt dass er für die Behandlung der Taube einsetzen kann. Nur wenn beide Überprüfungen ergebnislos bleiben und der Tierarzt also festgestellt hat dass es für die Behandlung der Taube kein geeignetes Arzneimittel gibt, ist er berechtigt um für die Behandlung der Krankheit bei dieser Tierart (Taube), nach bestimmten Regeln, selber ein Tierarzneimittel an zu fertigen.