Puder 33 (Para-colimix)

Diese Produkte sind nur für Export

Zusammensetzung: Enthält Trimothoprim-Sulfa und Colistinesulfat

Indicationen: Escherichia Coli und Salmonella-Infektionen, auch zur Bekämpfung von sekundäre Infektionen bei Adenovirose.

Anwendung: Vorzugsweise über dem Futter mit 10 Gramm pro Kilo Futter während 6 Tagen oder am Tag nach einem Flug. Bei Anwendung über dem Futter kann es mit dem Futter verklebt werden mit (zum Beispiel) Barleans, Bony-Omega-3-Öl, Knoblauch-Öl, u.Ä.Das Grit braucht während das kuren nicht aus dem Schlag entfernt zu werden.Bei Anwendung über Trinkwasser ist die Dosierung: 5 Gramm pro Liter Trinkwasser während 5 Tagen. 1 abgestrichener Masslöffel ist ungefähr 10 Gramm Puder.

Bei Anwendung eines Antibakteriëllen Mittel ist es zu empfehlen auch Probiotica (zum Beispiel: Bony-Probiotica) an zu wenden während der Kur bis einige Wochen danach, um die Darmflora die immer unter solche Mittel zu leiden hat sich schneller erhohlen zu lassen.Diese Probiotica können eventuell zusammen mit Bony-SGR gegeben werden.

Warnungen:

  1. Nicht anwenden bei Speisetauben.

  2. Nicht anwenden mit andere Antibakteriëlle oder Antiparasitäre Mittel.

 

Auf Rezept erhältlich in Dose von 100 Gramm.

Beachten Sie die Allgemeine Bemerkungen zu Magistrale Tierarznei-mittel.

Aufbewahrung: Trocken und bei Zimmertemperatur. Mediziniertes Futter/Trinkwasser sofort benutzen.Vor dem Zugriff durch Kinder schützen.

Allgemeine Bemerkungen zu Magistrale Tierarznei-mittel:
Als Magistrale Tierarzneimittel verstehen wir die Tierarzneimittel die ein Tierarzt selber hergestellt werden dürfen. In den Niederlanden müssen Tierarzneimittel registriert sein, die bekannte “Reg.NL.” Registrierte Mittel sind registriert um angewendet zu werden für eine oder mehrere bestimmte Tierarten. Wenn gegen eine Krankheit bei Tauben kein registiertes Tierarzneimittel für Tauben zur Verfügung steht, muss ein Tierarzt überprüfen ob es für eine andere Tierart als Tauben ein für eine andere Tierart registriertes Tierarzneimittel gibt dass er eventuell auch einstetzen kann für die Behandlung der Krankheit bei der Taube. Wenn es gegen die Krankheit die der Tierarzt behandeln möchte kein registriertes Tierarzneitmittel für Tauben verfügbar ist und es ist ebenfalls kein für eine ander Tierart geregistriertes Tierarzneimittel verfügbar dass eimgesetzt werden könnte, dann muss der Tierarzt überprüfen ob es ein bei Menschen anzu wendenden Arzneimittel gibt dass er für die Behandlung der Taube einsetzen kann. Nur wenn beide Überprüfungen ergebnislos bleiben und der Tierarzt also festgestellt hat dass es für die Behandlung der Taube kein geeignetes Arzneimittel gibt, ist er berechtigt um für die Behandlung der Krankheit bei dieser Tierart (Taube), nach bestimmten Regeln, selber ein Tierarzneimittel an zu fertigen.